Im Mai 2013 erließ der Gesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit Sternenkindern (also solche Kinder, die zu früh oder tot geboren werden). Seither ist es Eltern erlaubt, ihren verstorbenen Kindern mit einer Anzeige beim Standesamt eine offizielle Existenz zu geben. Zuvor waren totgeborene Kinder unter 500g als Kliniksondermüll entsorgt worden.
Das Ehepaar Mario und Barbara Martin aus Niederbrechen hatte am 01.12.2009 mit einer Petition zur personenstandsrechtlichen Anerkennung von Sternenkindern das Gesetzgebungsverfahren in Gang gebracht. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass heute jedes geborene Kind personenstandsrechtlich beim Standesamt angezeigt werden darf.
Es ist gut, dass jedes Kind – egal welches Alter und Gewicht es erreicht hat – offiziell registriert werden darf. Bis heute streitet das Ehepaar aktiv für mehr Unterstützung, Aufklärung und Verständnis für Eltern von Sternenkindern.
Die offizielle Registrierung steht jedoch in krassem Gegensatz zu der Auffassung, die wir leider so oft hören und mit der versucht wird, Abtreibungen zu rechtfertigen – die ungeborenen Kinder seien noch überhaupt keine Menschen. Der Deutsche Bundestag hat dem mit der genannten gesetzlichen Neuregelung klar widersprochen.
Wir finden, jedes Ungeborene sollte leben dürfen. Manchen ist ein Leben auf dieser Welt durch einen viel zu frühen Tod verwehrt. Anderen wird das Leben brutal genommen, bevor sie das Licht der Welt erblicken konnten.
Das muss nicht sein ‼️ 👉Wir sagen JA zum Leben und JA zu jedem Kind!