27.02.2024

Lebensschutz ist Grundrechtsschutz und ärztlicher Auftrag

Stellungnahme der STIFTUNG JA ZUM LEBEN zum ZDF-Beitrag „Glaube, Macht und Ideologie“ 

 

Meschede, 27.02.24 – Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN setzt sich seit ihrer Gründung dafür ein, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt jede mögliche Hilfe erhalten, um sich für das Leben ihres Kindes entscheiden zu können. Sie tut dies durch die Förderung einer professionellen Schwangerschaftskonfliktberatung, durch die Förderung der Begleitung von Frauen auch über den Schwangerschaftskonflikt hinaus sowie durch materielle und finanzielle Nothilfen.

Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN arbeitet innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland politisch und konfessionell ungebunden. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN distanziert sich von jeder Vereinnahmung ihrer Arbeit durch extremistische Gruppierungen gleich welchen politischen Spektrums. Das deutsche Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betonen die Wichtigkeit des Rechts auf Leben für jeden Menschen – egal ob groß oder klein, gesund oder krank, geboren oder ungeboren. Der Einsatz der STIFTUNG JA ZUM LEBEN und ihrer Freunde und Förderer für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und für ungeborene Menschen ist Ausdruck zivilgesellschaftlichen Engagements zum Schutz der Grundrechte im Sinne der Verfassung.

Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN berichtet auf ihrer Website über den Einsatz des körpereigenen Hormons Progesteron bei Frauen, die nach der Einnahme der ersten Abtreibungspille ihre Meinung geändert haben und aus freier und selbstbestimmter Entscheidung unter ärztlicher Aufsicht versuchen wollen, die Wirkung der ersten Abtreibungspille aufzuheben. Erfahrungen von Ärzten aus den USA als auch aus Europa zeigen, dass dies in einigen Fällen möglich ist. Das körpereigene, natürliche Hormon Progesteron dient dem Aufbau und Erhalt der Gebärmutterschleimhaut und wird seit Jahren medizinisch in hochdosierter Form angewandt, z.B. zum Erhalt der Schwangerschaft bei Frauen mit erhöhtem Risiko für Fehlgeburten. Von einer gesundheitlichen Gefährdung durch Einnahme dieses Hormons kann nach derzeitigem medizinischen Erkenntnisstand nicht ausgegangen werden. Progesteron ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und wird nicht von der STIFTUNG JA ZUM LEBEN angeboten.

Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN spricht sich dafür aus, die Wirkung und Sicherheit der Progesterongabe zur Aufhebung der Mifepristonwirkung während der frühen Schwangerschaft in wissenschaftlichen Studien weiter zu untersuchen, um die bisherigen positiven Erfahrungen der Ärzteschaft abzusichern.