05.02.2021

Deutschland schafft Kükentöten ab

SCHMERZEMPFINDEN BEI KÜKENEMBRYONEN 🐣
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Verbot des Kükentötens liest man spannende Fakten zur Entwicklung von Küken im Ei. Hier ist u.a. die Rede vom einsetzenden Schmerzempfinden des Kükenembryos ab dem 6. Entwicklungstag und dem daraus resultierenden Verbot, das Ei nach diesem Zeitpunkt zu zerstören. (Wortlaut s.u.)
Gegen diesen Ansatz ist aus (tier-)ethischer Sicht nichts einzuwenden. Es bleibt jedoch eine entscheidende Frage: Warum darf in Deutschland ein Kind sogar bis zur Geburt im Mutterleib getötet werden? Haben Ungeborene etwa erst mit der Geburt ein Recht auf Schmerzempfinden?
Diesen Widersprüchlichkeiten könnte der Gesetzgeber mit dem Verbot von Abtreibungen begegnen.
Oder ist in Deutschland ein Kükenleben mehr wert als ein Menschenleben?
des Kükentötens, S. 7: „Ab einem Zeitpunkt nach dem sechsten Bebrütungstag entwickelt sich das Schmerzempfinden des Embryos und ist nach derzeitigem Erkenntnisstand ab dem 15. Bebrütungstag voll ausgebildet. Daher sind aus Gründen des Tierschutzes nicht nur das Töten des geschlüpften Kükens, sondern ab dem siebten Bebrütungstag auch Eingriffe am Hühnerei und der Abbruch eines Brutvorgangs abzulehnen, die zum Tod des potentiell schmerzempfindlichen Hühnerembryos führen. Je weiter der Brutvorgang ab dem siebten Bebrütungstag vorangeschritten ist, desto mehr ist davon auszugehen, dass aus tierschutzfachlicher Sicht zwischen der Verursachung des Todes des Hühnerembryos und dem Töten des geschlüpften Kükens kein bzw. kein wesentlicher Unterschied gemacht werden kann.“