Spenden

Einmalspende

Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN ist wegen Förderung der Jugendhilfe durch Bescheinigung des Finanzamtes München für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit, zuletzt laut Freistellungsbescheid vom 24.11.2021  unter der Steuernummer 143/235/71687.

Spendenkonto: Commerzbank Meschede
IBAN: DE50 4408 0050 0771 2200 00
BIC: DRESDEFF440

Sie erhalten von uns zum Jahresanfang unaufgefordert eine Spendenbescheinigung über Ihre Spende des Vorjahres, die Sie bei Ihrem Finanzamt geltend machen können. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Anschrift vollständig anzugeben.

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Fördermitgliedschaft

Werden Sie als Fördermitglied zum Lebensretter! Unterstützen Sie die Lebensschutzprojekte der STIFTUNG JA ZUM LEBEN auf regelmäßiger Basis und ermöglichen Sie es so, dass unsere Projektpartner vorausschauend planen können und langfristig zuverlässige Ansprechpartner für Frauen und Familien in Not sein können.

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Anlass-Spende

Feiern Sie ein Jubiläum, einen runden Geburtstag oder Ihren Hochzeitstag? Dann nutzen Sie Ihr Fest, um zu Spenden für die STIFTUNG JA ZUM LEBEN aufzurufen. Auf diese Weise kann Ihr Freudentag auch anderen Freude schenken und gleichzeitig dabei helfen, unsere Arbeit in Ihrem Familien- und Freundeskreis bekannter zu machen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bei der Organisation und Abwicklung Ihrer Anlass-Spende.

Zustiftungen

Wenn Sie die Arbeit der Stiftung nachhaltig unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Zustiftung zu tätigen. Zustiftungen sind zum dauernden Verbleib im Vermögen der Stiftung bestimmt. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden im Falle von Zustiftungen ausschließlich die Zinserträge eingesetzt. Ihr Beitrag bleibt damit „auf ewig“ im Kapitalstock der Stiftung erhalten und trägt so zum langfristigen Wachstum der Stiftungstätigkeit bei. Im Gegensatz dazu dienen Spenden der kurzfristigen Umsetzung der Stiftungsziele. Sie müssen zeitnah bis spätestens zum Ende des folgenden Jahres für die Stiftungsprojekte eingesetzt werden.

Eine Zustiftung kann für Sie auch steuerliche Vorteile bringen, denn bei Zustiftungen besteht ein erweiterter steuerrechtlicher Sonderausgabenabzug: Zustiftungen können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgesetzt werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit besteht zusätzlich zum üblichen Spendenabzug (20% des Gesamtbetrages der Einkünfte). Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.

Zur Tätigung einer Zustiftung müssen Sie lediglich im Rahmen Ihrer Überweisung das Kennwort „Zustiftung“ angeben. Eine Zustiftung ist nicht an einen Mindestbetrag gebunden. Mehrfache oder auch regelmäßige Zustiftungen sind möglich.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Anna Mellein (Leiterin Fundraising): mellein@ja-zum-leben.de  oder +49 291 1261

Erbschaften und Vermächtnis

Schenken Sie Leben über das eigene Leben hinaus. Sie haben die Möglichkeit, dem Einsatz für das ungeborene Leben auch über Ihren Tod hinaus eine Perspektive zu schenken, indem Sie dieses Anliegen in Ihrem Testament festhalten. Über ein Vermächtnis oder eine Erbschaft leisten Sie einen bleibenden Beitrag dafür, dass wir in unserer Gesellschaft das Bewusstsein für die unantastbare Würde und Einmaligkeit jedes noch ungeborenen Menschen stärken und sein Recht auf Leben auch in Zukunft verteidigen können.

Für den Fall, dass Sie selbst eine Erbschaft erhalten haben und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren zugunsten von Frauen im Schwangerschaftskonflikt und Familien in Not weitergeben möchten, können Sie auch rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen, die Ihnen bei Spenden und Zustiftungen gewährt werden.

Fordern Sie für umfassende Informationen zu diesem Thema unsere Erbschaftsbroschüre kostenfrei an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Anna Mellein (Leiterin Fundraising): mellein@ja-zum-leben.de  oder +49 291 1261

Glückliche Mutter mit Kind